Öffentliche Auslegungen
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Für einige gesetzlich geregelte Planungen (z. B. Bauleitplanverfahren) ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach festen Vorgaben vorgeschrieben.
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft mitgeteilt. Die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Bauwaltung oder der Hauptverwaltung der VG.
Öffentliche Auslegungen und sonstige Bekanntmachungen
Abbruch des ehemaligen Hallenbades - Gemeinde Dachwig
Ausbau Fahnerscher Weg - ländlicher Wegebau - zwischen Burgtonna und Döllstädt
