Sehr geehrte Besucher/innen,
wir begrüßen Sie auf der offiziellen Internetpräsenz der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe.
Unsere Webseite befindet sich derzeit im Generalumbau. In den kommenden Wochen werden sämtliche Informationen aktualisiert und für Sie hier zur Verfügung gestellt.
Informationen für den allgemeinen Besucherverkehr im Rathaus
Ab sofort gelten wieder unsere nachfolgend genannten Öffnungszeiten im Rathaus:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 / 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Abseits dieser regulären Öffnungszeiten können nach vorheriger telefonischer Abstimmung Termine vereinbart werden.
Aus organisatorischen Gründen können Angelegenheiten des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung aktuell bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Die Terminvereinbarung kann telefonisch über 036042 757 10 oder per E-Mail über info@vg-fahner-hoehe.de erfolgen.
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großfahner
Die Gemeinde Großfahner führt zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großfahner die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung können bis zum 17. November 2023 unter dem Punkt „Aktuelle Downloads“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist ist der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großfahner Anregungen und Hinweise vorzutragen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Großfahner ausdrücklich darauf hin, dass ein Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
M. Pennewiss
Bürgermeister
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letzte Änderung: 13.11.2023