Öffentliche Auslegungen
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Für einige gesetzlich geregelte Planungen (z. B. Bauleitplanverfahren) ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach festen Vorgaben vorgeschrieben.
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft mitgeteilt. Die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Bauwaltung oder der Hauptverwaltung der VG.
Öffentliche Auslegungen und sonstige Bekanntmachungen
2. Änderung Bebauungsplan "Ochsenland" der Gemeinde Dachwig (vom 05.01.2026 bis 06.02.2026)
Flächennutzungsplan Dachwig (vom 20.11.2025 bis 16.01.2025)
Ausbau Fahnerscher Weg - ländlicher Wegebau - zwischen Burgtonna und Döllstädt
