Fahrzeugzulassung - herrenlose Fahrzeuge melden

  • Leistungsbeschreibung

    Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.

    Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden.

    Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).

    Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.

  • Verfahrensablauf

    Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder durch persönliches Erscheinen vornehmen.

  • Zuständige Stelle

    Nach Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde ist die Kraftfahrzeug - Zulassungsbehörde zuständig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

    Fahrzeug

    Fahrzeughersteller

    Typ, Farbe des Fahrzeugs

    Kennzeichen, falls noch vorhanden

    (präziser) Standort des Fahrzeugs

    wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde

    Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person

    Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine für Mitteilende

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine für Mitteilende

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Meldung erfolgt an die zuständige Ordnungsbehörde des Ortes, an dem sich das aufgefundene Fahrzeug befindet.

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern