Amtsblatt Veröffentlichung

  • Leistungsbeschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt, öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem gedruckten Amtsblatt, im Internet, in einer Zeitung oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen.

    In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder den jeweiligen Landkreis.

Zuständige Abteilungen

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