Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO „Elektrolyseur Dachwig“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht in der Zeit vom 10. November 2025 bis 12. Dezember 2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe unter https://www.vg-fahner-hoehe.de/verwaltungsgemeinschaft/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-auslegungen bereitgehalten.
GEMEINDE DACHWIG

