Reisepass mit 48-Seiten beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
    • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
  • Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
      • Hinweis: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
    • gegebenenfalls bisheriger Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    •  Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    •  Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

     Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    •  Reisepass – 48 Seiten: 92 Euro
    •  Express-Reisepass – 48 Seiten: 124 Euro

     Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    •  die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    •  Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Express-Reisepass: innerhalb von 3 Werktagen
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt.

Zuständige Abteilungen

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