elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Einführung des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mit der eID-Funktion wurden die Voraussetzungen für die eindeutige Identifikation im Internet geschaffen. Die auf Ihrem Ausweis gespeicherten Daten können von Diensteanbietern mit gültigem Berechtigungszertifikat angefragt und genutzt werden.

    Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn Sie mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe Ihrer PIN einverstanden sind:

    1. Familienname

    1a. Geburtsname

    2. Vornamen

    3.  Doktorgrad

    4. Tag der Geburt

    5. Ort der Geburt

    6. Anschrift

    6a. im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel

    6b. Staatsangehörigkeit

    7. Dokumentenart

    7 a. Tag der letzten Gültigkeitdauer

    8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen

    9. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland

    10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird

    11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht

    12. Ordensname, Künstlername.



    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, richtet sich nach dem Berechtigungszertifikat des Anbieters des Online-Dienstes und Ihrer Zustimmung. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übermittelt.

    Alle sonstigen auf dem Chip gespeicherten Daten (dazu zählen die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke) können vom Diensteanbieter nicht ausgelesen werden.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.


An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen wenden Sie sich an Ihre örtliche Personalausweisbehörde.

Zuständige Abteilungen

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