Hundesteuer anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

  • Rechtsgrundlage

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz  – ThürKAG
    • Kommunale Satzung
  • Kurztext

    • Hundesteuer Anmeldung
    • Anmeldung durch Hundehalter verpflichtend
    • Steuer wird aufgrund der kommunalen Satzung erhoben
    • Zuständig ist die Gemeinde
  • Typisierung

    5
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

Zuständige Abteilungen

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