Personalausweis wegen Diebstahl beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Diebstahl Ihres Personalausweises ist zu melden bei

    • jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • jeder Polizei. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
       

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. 

  • Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind für Bedürftige möglich. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Nein
    für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Nein
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt.

Zuständige Abteilungen

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