Personalausweis Meldungen vornehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • Verlust Ihres Personalausweises
    • Diebstahl Ihres Personalausweises
    • Wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten.

    Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
  • Verfahrensablauf

    • Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
    • Den Verlust oder den Diebstahl können Sie auch digital anzeigen, sofern die zuständige Personalausweisbehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet.
  • Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • gegebenenfalls biometrisches Lichtbild
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde.

Zuständige Abteilungen

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